Antrag/Gesuch schreiben – Beispiel / Aufbau / Gliederung

Der Antrag (auch: Gesuch) ist ein meist schriftlich festgehaltenes Verlangen nach Erlaubnis, Unterstützung oder Entscheidung in privater Sache. Anträge können beispielsweise an Ämter oder Behörden, Arbeitgeber und Einrichtungen privater oder gesellschaftlicher Natur gestellt werden.

Welche Arten von Anträgen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten des Gesuchs:

– private Anträge: Hierbei handelt es sich um eine Darstellung im privaten Bereich, in der Regel ohne feste Regeln einzuhalten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Heiratsanträge und Hilfeersuchen bei Freunden oder Nachbarn.

– öffentliche oder geschäftliche Anträge: Obwohl diese Art des Antrags aus Gründen der Belegbarkeit für gewöhnlich in schriftlicher Form eingereicht wird, genügt theoretisch auch die Einreichung eines mündlichen Gesuchs. Öffentliche Anträge sind an Behörden, Ämter, Schulen, Gerichte und die Polizei gerichtet und umfassen unter anderem Anträge auf Mietminderung, Kindergeld oder vorzeitige Einschulung.

– Petitionen: Vom lateinischen „petere“ = fragen, erbitten. Dieser Begriff sammelt alle Gesuche, die in schriftlicher oder mündlicher Form an Behörden, das Parlament oder die Regierung gestellt werden. Zur Bearbeitung solcher Gesuche gibt es im Bundestag und den Länderparlamenten eigene Abteilungen, die sogenannten Petitionsausschüsse, die sich um die Bearbeitung solcher Anträge kümmern.

Tipps zum Verfassen und Einreichen öffentlicher Anträge

– Soll ein öffentlicher Antrag in schriftlicher Form eingereicht werden, geschieht das über die üblichen Wege, also per Post, Fax oder E-Mail. Mündlich können Anträge aber auch einfach vor Ort, also zum Beispiel direkt in der entsprechenden Behörde vorgetragen werden. Oft liegen hier bereits ausfüllbare Formblätter vor, denn gerade bei gesellschaftlichen Einrichtungen oder Ämtern gibt es strenge Vorschriften, die unbedingt einzuhalten sind, um seinem Gesuch Gehör zu verschaffen.

– Gerade, wenn kein Formblatt zur Verfügung steht, sollte auf eine sachliche und prägnante Darstellung des Sachverhalts und eine sinnvolle Gliederung geachtet werden. Im juristischen Sinne handelt es sich bei einem schriftlich gestellten Antrag um ein juristisch relevantes Schriftstück, welches unter Umständen als Beweis, bzw. Beleg verwertet werden kann.

– Abhängig vom zugrundeliegenden Anliegen muss entschieden oder recherchiert werden, wie ein Antrag zu stellen ist. Behörden (dazu zählen unter anderem die Polizei, Schulen, Gerichte, das Arbeitsamt, Krankenkassen und Finanzämter) geben in vielen Situationen die Möglichkeit, ein formloses Anschreiben zu verfassen. „Formlos“ bedeutet allerdings nicht gänzlich frei von Form, das Schreiben sollte trotzdem unter Beachtung der üblichen Regeln für die Gestaltung von Briefen verfasst werden. Inhaltlich ähnelt dieser Aufbau dem

Anschreiben bei der Bewerbung:

1. Der Sachverhalt wird knapp, aber prägnant in der Betreffzeile definiert.
2. Ist der Name des zuständigen Sachbearbeiters bekannt, kann dieser bei der Anrede verwendet werden. Ist er nicht bekannt, wird die allgemeine Anrede genutzt (Beispielsweise „Sehr geehrte Damen und Herren“).
3. Im Folgenden wird der Sachverhalt geschildert und der Grund für den Antrag genauer erläutert. Auch das Anliegen sollte präzise genannt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Es sollte stets bedacht werden, dass auch eine polarisierende Thematik den Einsatz von Beleidigungen nicht rechtfertigt und eine solche Entgleisung durch den schriftlichen Beleg auch juristische Konsequenzen haben könnte. Auch sollte vom Einsatz von Belehrungen und Ermahnungen abgesehen werden, da diese lediglich negativen Einfluss auf den Beachtungswillen der Empfänger haben werden. Auch die der Forderung nach Unumsetzbarem wird wohl kaum Beachtung finden.
4. Beendet wird das Gesuch mit einer passenden Grußformel.
Um den Überblick zu behalten, sollten Kopien der Schreiben in einen Ordner geheftet werden, um bei etwaigen Nachfragen Bezug auf das entsprechende Schreiben nehmen kann. Hier zahlt sich Ordnung aus, eine Trennung nach Behörden kann bei späterem Durchsehen viel Zeit ersparen. Bei mündlichen Anträgen sind auch Gesprächsprotokolle hilfreich.

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