Adresszeile 1 & 2 – was kommt rein? – Aufklärung

Adresszeile 1 & 2 - was kommt rein

Wenn Sie etwas im Internet bestellen oder sonst bei einer Registrierung auf einer Website Ihre Kontaktdaten hinterlegen, werden Sie im Regelfall auch nach Ihrer Adresse gefragt. Doch nicht immer sehen die Adressformulare standardmäßig gleich aus. Was Sie im speziellen bei Adresszeile 1 & 2 eintragen müssen und was es sonst noch zum Thema Adresse und Kontaktdaten zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Adresszeile 1 & 2 richtig ausfüllen

Damit die persönlichen Kontaktdaten standardisiert hinterlegt werden und z.B. eine Bestellung an die gewünschte und korrekte Lieferadresse geschickt werden kann, wird auf Webseiten häufig nach den Adresszeilen 1 & 2 gefragt. Die Antwort auf die Frage: Adresszeile 1 & 2 – was kommt rein?, lässt sich folgendermaßen beantworten:

Adresszeile 1: Hier müssen Sie lediglich die Straße und Hausnummer Ihrer Liefer- bzw. Rechnungsadresse eintragen. Im Normalfall handelt es sich dabei um die Straße und Hausnummer der privaten Wohnanschrift.

Adresszeile 2: Diese Zeile dient in der Regel lediglich als Adresszusatz und ist oftmals nicht zwingend notwendig. Das bedeutet, dass Sie in die Adresszeile 2, Informationen wie Stockwerk und ggf. Wohnungsnummer eintragen können, falls zutreffend. Wenn wenn es sich bei Ihrer Angabe um eine geschäftliche Adresse handelt, können Sie in die Adresszeile 2 relevante Informationen wie den Firmennamen oder die Abteilung eintragen.

Kontaktdaten vollständig angeben

Was sind Kontaktdaten und welche Angaben gehören dazu? Kontaktdaten enthalten die Adresse und zusätzliche Informationen. Kontaktdaten sind also Daten, anhand derer eine Person, eine Behörde oder ein Unternehmen mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann. In einem Schreiben befinden sich die Kontaktdaten entweder über dem Empfängerfeld oder auch in der Kopfzeile.

Im Unterschied zur Absenderadresse enthalten Kontaktdaten zusätzlich meist noch eine E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer, unter der man Sie erreichen kann. Vollständige Kontaktdaten bestehen aus diesen Angaben:

  • Vor- und Nachname
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl und Wohnort
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Rechnungsadresse richtig angeben

Bei einer Rechnungsadresse handelt es sich um die Anschrift, an welche eine Rechnung ausgestellt wird. Sie ist also die Adresse derjenigen Person oder Firma, welche die Rechnung bezahlen wird beziehungsweise für die Bezahlung die Verantwortung trägt. Da die Rechnungsadresse von der Lieferadresse abweichen kann, muss sie auf der Rechnung angegeben werden.
Eine korrekte Rechnungsadresse ist nicht nur wichtig, damit die Rechnung an den Rechnungsempfänger zugestellt werden kann, sondern auch im Fall von Zahlungserinnerungen und Mahnungen.

Woraus besteht eine vollständige Rechnungsadresse?

Eine vollständige Rechnungsadresse besteht in der Regel aus dem Namen und der Anschrift des Rechnungsempfängers:

  • Name
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl und Ort
  • Zielland (außerhalb Deutschlands)

Handelt es sich um ein Unternehmen, wird der Name des Unternehmens angegeben und ggf. der Name der Person, welche die Rechnung empfangen soll. Zusätzlich ist auch die Angabe der Abteilung möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einer Rechnungsadresse und Lieferadresse?

Nicht selten ist es der Fall, dass die Rechnungsadresse von der Lieferadresse abweicht. Doch was ist eigentlich der genaue Unterschied? Die Antwort lässt sich relativ leicht erklären: An die Liederadresse wird die bestellte Ware zugestellt. Die Rechnungsadresse ist die Adresse der Person oder Firma, welche für die Bezahlung der Rechnung verantwortlich ist. Bei Privatpersonen ist die Lieferadresse meist auch die Rechnungsadresse, sprich der gemeldete Wohnsitz. Rechtlich gesehen bestimmt der Wohnsitz über den maßgeblichen Leistungs- und Zahlungsort (§ 269 BGB).

Kontaktdaten / Adresse aktualisieren bei Umzug

Jeder Umzug ist mit einen langen ToDo-Liste verbunden. Dazu gehört auch, die verschiedenen Behörden und Dienstleister über die neue Adresse zu informieren. Bei vielen Stellen reicht es aus, die Adressänderung auch noch nach dem Umzug mitzuteilen. Bei anderen sollte dies jedoch im Voraus geschehen. Dies betrifft unter anderem folgende Stellen:

  • Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Kfz ummelden
  • Versicherungen
  • Finanzamt
  • Internet- und Mobilfunkanbieter
  • Energieversorger
  • ggf. BAföG
  • Banken / Kreditkarteninstitute
  • Arbeitgeber

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