Was ist eine Postfachadresse & was ist der Unterschied zur normalen Adresse?

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Was ist eine Postfachadresse & was ist der Unterschied zur normalen Adresse

Wer den Begriff „Postfach“ heute zum ersten Mal hört, denkt dabei vermutlich an seinen E-Mail-Account und an die nette Stimme, die uns mit der Aussage „Sie haben Post“ einst darauf verwies, dass eine neue E-Mail eingegangen ist. Das klassische Postfach aber wird – der Name deutet darauf hin – bei der Post eröffnet. Für den Postfach-Kunden wird dann ein eigenes verschließbares Fach reserviert, sodass seine Post nicht mehr zum heimischen Briefkasten, sondern an eben dieses Fach in einer Post seines Postleitzahlenbezirks ausgeliefert wird.

So ändert sich die Anschrift bei der Nutzung eines Postfaches

Bei der Eröffnung eines Postfaches wird dem Kunden eine Postfachnummer zugeteilt, unter der sein Fach auffindbar ist. Damit die Post auch wirklich im Postfach landet, müssen Briefe und andere Zusendungen entsprechend adressiert sein. Umfasste die Empfängeradresse zuvor den Namen, die Straße und den Ort samt Postleitzahl, wird die Straße nun durch die Postfachnummer ersetzt, was dann zum Beispiel wie folgt aussieht:

Alte Empfängeradresse
Maximilia Meyer
Meyerstraße 10
12345 Meyershausen

Neue Postfachadresse
Maximilia Meyer
Postfach 543
12345 Meyershausen

Für wen lohnt sich die Nutzung eines Postfaches?

Behörden oder sehr große Unternehmen mit hohem Postaufkommen können auch eine eigene Postleitzahl zugeordnet bekommen. Die Angabe des Ortes entfällt in der Adressierung dann ebenfalls.

Von Vorteil ist ein solcher Service daher für

  • Behörden oder Unternehmen, die ein hohes Postaufkommen haben und sicherstellen müssen, dass nichts verlorengeht.
  • alle, die viel Post erhalten, aber in unregelmäßigen Abständen zu Hause sind, sodass sie ihren Briefkasten nicht täglich lehren können.
  • alle, bei denen der Briefträger zu einem ungünstigen Zeitpunkt ausliefert, weil sie ihre Post beispielsweise schon früh morgens benötigen, diese aber erst nachmittags zugestellt wird.
  • Personen, die ihre Privatadresse schützen möchten.
  • alle, die den ergänzenden Service nutzen wollen, sich die Post vom Postfach direkt an den Arbeitsplatz bringen zu lassen.

Wer kann ein Postfach eröffnen und wie funktioniert das?

Ein Postfach kann in Deutschland jeder eröffnen, der über eine Meldeadresse verfügt. Für Obdachlose oder Menschen, die sich ohne offizielle Anmeldung in Deutschland aufhalten, ist dies also nicht möglich.

Die Meldeadresse wird von der Post überprüft. Sollte sie sich aufgrund eines Umzugs ändern, ist der Postfach-Inhaber verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen. Stellt die Post fest, dass der Kunde gegen diese Vorschrift verstößt, kann sie den Vertrag fristlos kündigen.

Ein Nachteil dieser Regelung besteht darin, dass die Melde-Adresse immer aktuell sein muss. Man kann das Postfach also nicht als Ersatz für einen Nachsendeantrag nutzen.

Antragstellung und Gebühren

Der Antrag wird online gestellt, das Postfach wird innerhalb des Postleitzahlenbereichs, in dem der Antragsteller wohnt, eröffnet. Bei Vertragsbeginn erhält der Antragsteller einen oder mehrere Schlüssel für sein Postfach, das er mindestens alle sieben Tage leeren muss. Er kann zudem Mitnutzer benennen und diesen ebenfalls einen Schlüssel aushändigen.

Für das Postfach fällt eine jährliche Gebühr von € 19,90 (Stand 09/2019) an. Darin ist die Aushändigung von zwei Schlüsseln enthalten. Benötigt der Inhaber des Postfaches weitere Schlüssel (maximal fünf werden ausgegeben), kommt pro Schlüssel noch eine Gebühr von € 7,- hinzu.

Lieferung ans Postfach oder an die Hausadresse?

Als Nachteil empfinden es manche Kunden, dass auch Briefe und andere Postsendungen, die an ihre Hausadresse geschickt werden, den Weg über das Postfach nehmen. Wenn also die Oma eine Geburtstagskarte an den Enkel schickt, kommt diese auch dann nicht zu Hause an, wenn sie die Straße statt der Postfachnummer angibt. Man kann es sich bei normalen Briefsendungen nicht aussuchen, ob man dem Absender sein Postfach oder seine Hausadresse nennt – beides wird dem Postfach zugeordnet.

Postfach ersetzt nicht die Packstation oder eine ladefähige Adresse

Als Faustregel gilt umgekehrt jedoch, dass nur solche Sendungen ins Postfach kommen, die auch in einen normalen Briefkasten passen würden. Büchersendungen können also über das Postfach empfangen werden, Pakete dagegen nicht.

Ebenfalls direkt an die Meldeadresse zugestellt werden Einschreiben mit dem Vermerk „eigenhändig“ sowie Zustellungsaufträge (zum Beispiel amtliche Vorladungen) oder Express-Sendungen und Telegramme. Aus diesem Grund sind Inhaber von Postfächern übrigens auch angehalten, weiterhin einen Briefkasten mit Namensangabe am Haus zu belassen.

Gut zu wissen ist zudem: Wer in einem Bereich tätig ist, in dem Impressumspflicht herrscht, kann die Angabe seines Wohnortes nicht einfach durch ein Postfach ersetzen. Im Impressum muss stets eine ladefähige Adresse angegeben werden. Wer also beispielsweise als Selfpublisher oder Blogger vermeiden möchte, dass Hinz und Kunz seine Privatadresse kennen, sollte sich nicht für ein Postfach, sondern besser für einen Impressumsservice entscheiden.

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