Warum heißt es Personalausweis & nicht Personenausweis? Aufklärung

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Warum heißt es Personalausweis & nicht Personenausweis

Die Ausweispflicht in Deutschland ist für jeden ein relevantes Thema. So sind Deutsche Staatsangehörige verpflichtet ab dem 16. Lebensjahr ein entsprechendes Dokument zu besitzen, um sich ausweisen zu können. Sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass sind geeignet, um der Ausweispflicht nachzukommen.

In der Regel setzen Bürger gezielt auf den Personalausweis. Doch kaum jemand setzt sich intensiver mit den Ausweisdokumenten auseinander. Sprachlich gesehen mag es verwundern, dass es Personalausweis heißt und nicht Personenausweis, doch wer sich intensiver mit dem Ausweis beschäftigt, wird feststellen, dass diese Bezeichnung durchaus Sinn macht.

Alle „Personalien“ auf einen Blick

Als Ausweisdokument ist der Personalausweis die praktische Lösung, denn hier finden sich alle wichtigen Personalien. Die sogenannten Personendaten dienen dazu, dass die Identität der Person problemlos geklärt werden kann. Zudem dient der Personalausweis als Nachweis darüber, dass der Besitzer Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist.

Zu den Daten, die auf den Personalausweis zu finden sind, zählen der vollständige Name des Inhabers, inklusive aller Vornamen und gegebenenfalls Geburtsname, sowie Doktorgrad, das Geburtsdatum, der Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Gültigkeitsdatum, Ausweisnummer und auch die aktuelle Anschrift. Wer keinen Personalausweis besitzt und auf einen Reisepass setzt, wird feststellen, dass sich auch hier die Personalien finden, jedoch ohne die entsprechende Adresse und so benötigen alle, die sich rein mittels Reisepass ausweisen möchten eine Meldebestätigung, wenn es darum geht die aktuelle Adresse nachzuweisen.

Neben den Personalien sind auch das Passbild und die Unterschrift des Inhabers wichtige Bestandteile des Personalausweises. Das Wort Personal in Personalausweis bezieht sich entsprechend auf die Personalien, die auf dem Ausweis festgehalten sind und nicht auf die Person.

Von der Kennkarte zum elektronischen Personalausweis

Von der Kennkarte mit Fingerabdruck, die zu Zeiten des Nationalsozialismus als Ausweisdokument ausgegeben wurden, bis zum heutigen elektronischen Personalausweis gab es einige Varianten des Personalausweises. Mit Einführung der elektronischen Personalausweisvariante gibt es nun die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf dem Personalausweis zu speichern.

Zudem erleichtert die neue Personalausweisvariante sich auch bei Vertragsabschlüssen via Internet auszuweisen. Alle Personalien werden entsprechend gespeichert, sodass diese maschinell auslesbar sind. Der ePass sorgt für neue Möglichkeiten und so kann nun unproblematisch zum Beispiel ein Altersnachweis übermittelt werden. Bisher sind die Verwendungsmöglichkeiten zwar noch etwas eingeschränkt, doch der elektronische Personalausweis könnte zukünftig auch ermöglichen, mit Ämtern online zu kommunizieren und Anträge zu stellen, ohne die jeweilige Behörde aufsuchen zu müssen.

Heute kann jeder Bürger selbst entscheiden, ob er Fingerabdrücke hinterlegen möchte. Grundsätzlich läutet der elektronische Personalausweis ein Stück weit die Zukunft ein bzw. wird durch die Zusatzfunktionen deutlich, dass ein elektronischer Identitätsnachweis durchaus für Bürger und Behörden Vorteile mit sich bringt.

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