Viele Schüler haben spontan eine Krankheit und kommen nicht zur Klassenarbeit. Verlangt der Lehrer ein Attest, kommt es schon vor, dass dieses nachträglich bei einem Arzt „beschafft“ wurde. Da stehen Lehrer immer wieder vor der Gewissensentscheidung, ob so ein Attest nachträglich angenommen werden darf? Was sagt die Schulverordnung darüber aus? Kann man ein ärztliches Attest nachträglich in der Schule einreichen?
Schulverordnung zum ärztlichen Attest
Kann ein Schüler aus zwingenden Gründen, beispielsweise einer Krankheit wegen, die Schule nicht besuchen, ist diese Tatsache unter der Angabe des Grundes und die voraussichtliche Dauer der Fehlzeit unverzüglich der Schule mitzuteilen. Es gibt also eine Entschuldigungspflicht.
Entschuldigungspflichtig sind bei minderjährigen Schülern die Erziehungsberechtigten. Volljährige Schüler sind für sich selbst entschuldigungspflichtig. Diese Pflicht ist bis zum zweiten Tag der Verhinderung nachzukommen. Im Falle einer elektronischen oder fernmündlichen Verständigung der Schule muss eine schriftliche Mitteilung innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden.
Bei einer Krankheit, deren Dauer mehr als zehn Tage beträgt, kann der Klassenlehrer auf die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bestehen.
Kann oder darf ein Arzt ein Attest nachträglich ausstellen?
Ein Arzt darf Schüler bis zu einem Tag rückwirkend krankschreiben. Also wird die Schule das Attest auch akzeptieren müssen. Die Qualifikation an den Leistungen eines Arztes zu zweifeln, hat ein Lehrer nicht. Bei Durchfall beispielsweise wird ein Schüler kaum in der Lage sein sofort den Arzt aufzusuchen. Für Arztpraxen sind Atteste für die Schulen eher eine Fleißarbeit, die ohnehin nebenbei erledigt wird. Bei einer ernsten Erkrankung wird jeder Arzt für länger krank schreiben. Eine Erkältung und ein Magen-Darm-Infekt sollte innerhalb von drei Tagen erledigt sein und erfordert meist keinen Arztbesuch. Oft genügt ein Anruf der Eltern und das Attest wird ausgestellt, auch rückwirkend.
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